Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. August 2026

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von RESCURA, einer Software-as-a-Service-Plattform der VisionByte GmbH. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Vereine und öffentlich-rechtliche Stellen – nicht an Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der VisionByte GmbH, Astheimer Straße 31, 65428 Rüsselsheim am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 109063 (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „RESCURA“.

(2) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Etwas anderes gilt nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde sichert mit der Bestellung zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, für eine juristische Person oder für eine öffentlich-rechtliche Stelle zu schließen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Software RESCURA zur Einsatz-, Dienst- und Schichtplanung für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Software umfasst ein Web-Dashboard sowie mobile Anwendungen für iOS und Android.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Die Software wird laufend weiterentwickelt; Aktualisierungen und neue Funktionen sind im Entgelt enthalten. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Funktionen werden nicht ersatzlos entfernt.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software nebst Speicherplatz für die vom Kunden eingestellten Daten. Ein Erwerb der Software, ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.

(4) Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für einen Internetzugang, geeignete Endgeräte und einen aktuellen Browser beziehungsweise ein unterstütztes mobiles Betriebssystem. Der Übergabepunkt der Leistung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zur Software freischaltet.

(3) Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde hat die bei der Registrierung und Bestellung abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und Änderungen – insbesondere der Rechnungsanschrift, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Rechnungs-E-Mail-Adresse – unverzüglich zu aktualisieren.

§ 4 Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter kann einen kostenlosen Testzugang mit einer Laufzeit von 14 Tagen und bis zu 50 Nutzerplätzen anbieten. Der Testzugang umfasst den vollen Funktionsumfang und erfordert keine Hinterlegung von Zahlungsdaten.

(2) Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf der Testphase, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht durch die Testphase nicht; eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn der Kunde ausdrücklich ein kostenpflichtiges Abonnement bucht.

(3) Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase kein Abonnement, bleiben die in der Testphase eingestellten Daten noch 90 Tage gespeichert und werden anschließend vollständig gelöscht. Der Anbieter weist rechtzeitig vorher per E-Mail auf die bevorstehende Löschung hin. Auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter die Daten bereits früher.

(4) Je Organisation wird ein Testzugang gewährt. Die Verfügbarkeitszusage nach § 13 gilt für die kostenlose Testphase nicht.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen der gebuchten Nutzerplätze bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nicht über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinaus nutzen, insbesondere nicht Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Nicht als Dritte gelten die Nutzer des Kunden im Sinne des § 6 sowie externe Kräfte im Sinne des § 8.

(3) Der Kunde wird die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist. Automatisierte Zugriffe, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen und den Betrieb beeinträchtigen können, sind unzulässig.

(4) Alle Rechte an der Software, ihrer Dokumentation und ihrer Gestaltung verbleiben beim Anbieter. Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten und Inhalten bleiben beim Kunden.

§ 6 Nutzerplätze

(1) Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Nutzerplätze. Auf die Nutzerplätze werden angerechnet: aktive Mitglieder der Organisation, gesperrte Mitglieder sowie offene, noch nicht abgelaufene Einladungen.

(2) Der Kunde kann die Anzahl der Nutzerplätze jederzeit erhöhen. Die Erhöhung wird sofort wirksam und für die laufende Abrechnungsperiode anteilig berechnet. Eine Verringerung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; eine Erstattung für die laufende Periode erfolgt nicht.

(3) Zugangsdaten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten geheim gehalten und nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.

§ 7 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Einstellung und Verarbeitung nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen datenschutz-, urheber- oder persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen, und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

(2) Verarbeitet der Kunde besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheits- oder Tauglichkeitsnachweise seiner Einsatzkräfte –, stellt er sicher, dass hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage vorliegt und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert wurden.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie rechtswidrig sind. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 8 Externe Kräfte und Freigaben an Partner

(1) Die Software ermöglicht es dem Kunden, einzelne Positionen eines Einsatzes für Partnerorganisationen freizugeben und hierfür Zugangslinks zu erzeugen, über die externe Kräfte ohne eigenes Nutzerkonto erfasst werden.

(2) Der Kunde entscheidet allein über die Auswahl der Partner, den Umfang der Freigabe und die Weitergabe der Zugangslinks. Er trägt dafür Sorge, dass die Links nur an berechtigte Personen gelangen, und ist für die Rechtmäßigkeit der über diesen Weg erfassten personenbezogenen Daten externer Kräfte verantwortlich.

(3) Freigaben sind befristet und können vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Daten externer Kräfte werden nach Abschluss des jeweiligen Einsatzes automatisiert gelöscht.

§ 9 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird anhand der angegebenen Rechnungsanschrift ermittelt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Das Entgelt ist im Voraus fällig: bei monatlicher Abrechnung zu Beginn eines jeden Abrechnungsmonats, bei jährlicher Abrechnung zu Beginn eines jeden Abrechnungsjahres. Der Kunde kann das Abrechnungsintervall zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wechseln.

(3) Die Zahlung erfolgt über einen vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister. Zur Verfügung stehen die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten, derzeit Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal und Klarna. Der Anbieter kann das Angebot an Zahlungsarten ändern.

(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

(5) Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Die Geltendmachung späterer Einwendungen bleibt unberührt, wenn der Kunde die Frist unverschuldet versäumt hat.

§ 10 Zahlungsverzug und Sperrung

(1) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, erinnert der Anbieter zunächst in Textform an die offene Forderung und benennt eine Frist, innerhalb derer die Zahlung nachgeholt werden kann. Die gesetzlichen Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(2) Bleibt die Zahlung nach Ablauf der in der letzten Zahlungserinnerung genannten Frist aus, kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren. Die Sperrung erfolgt frühestens 14 Tage nach Fälligkeit und wird zuvor angekündigt.

(3) Während einer Sperrung bleiben die Daten des Kunden erhalten. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderung wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts für den Zeitraum der Sperrung bleibt bestehen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 12 Absatz 4 bleibt unberührt.

§ 11 Preisänderungen

(1) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode ändern. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt.

(2) Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf das Kündigungsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart.

(3) Preisänderungen während einer bereits bezahlten Abrechnungsperiode sind ausgeschlossen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über die Verwaltungsfunktion in der Software oder in Textform.

(3) Bis zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode bleibt der Zugang bestehen. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für die laufende Periode erfolgt nicht.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages länger als 30 Tage in Verzug ist oder wenn er trotz Abmahnung schwerwiegend gegen §§ 5 oder 7 verstößt.

§ 13 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt nach § 2 Absatz 4.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:

  • angekündigte Wartungsarbeiten; der Anbieter kündigt diese mindestens 48 Stunden im Voraus an und führt sie soweit möglich außerhalb der Zeiten üblicher Nutzung durch
  • Zeiten, in denen die Software wegen dringender sicherheitsrelevanter Maßnahmen nicht erreichbar ist
  • Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern sowie Angriffe Dritter auf die Infrastruktur
  • Beeinträchtigungen, die auf der Infrastruktur oder den Endgeräten des Kunden beruhen

(3) Störungen meldet der Kunde unverzüglich in Textform an support@rescura.app. Der Anbieter beginnt nach Kenntnis unverzüglich mit der Beseitigung.

§ 14 Support

(1) Der Anbieter leistet Support zu Fragen der Einrichtung und der Nutzung der Software per E-Mail an support@rescura.app sowie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

(2) Der Anbieter bearbeitet Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs und ist bemüht, innerhalb eines Werktages zu antworten. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

(3) Support ist im Entgelt enthalten. Leistungen, die über die Unterstützung bei der Nutzung hinausgehen – insbesondere Einrichtung, Datenübernahme und Schulung –, richten sich nach § 15.

§ 15 Einrichtungs- und Schulungsleistungen

(1) Der Anbieter bietet kostenpflichtige Pakete für Einrichtung, Datenübernahme und Schulung an. Diese sind nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages; über sie kommt ein gesonderter Vertrag zustande.

(2) Ein Paket wird vom Kunden angefragt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage in Textform bestätigt. Die Vergütung wird erst nach Abschluss der Einrichtung fällig; bei Leistungen vor Ort kommen die Anfahrtskosten hinzu.

(3) Die Leistungen setzen die Mitwirkung des Kunden voraus, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der zu übernehmenden Daten in einem verwendbaren Format sowie die Benennung einer Ansprechperson. Verzögerungen, die auf ausbleibender Mitwirkung beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

(4) Zeitangaben zur Dauer der Einrichtung sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein Termin in Textform vereinbart wurde.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.

(2) Die Parteien schließen hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dieser regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Art der Daten, die Kategorien betroffener Personen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter. Der Anbieter stellt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung bereit; er geht diesen AGB im Kollisionsfall vor.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen Zwecken des Anbieters – etwa im Rahmen der Vertragsanbahnung, der Abrechnung und des Supports – richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(4) Der Anbieter betreibt die zentrale Infrastruktur – Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher und E-Mail-Versand – auf Servern in Deutschland. Für einzelne Funktionen setzt er weitere Dienstleister ein; diese sind in der Datenschutzerklärung benannt.

§ 17 Datenrückgabe und Löschung

(1) Der Kunde kann die von ihm eingestellten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Software abrufen.

(2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten noch 90 Tage zum Export bereit. Der Anbieter weist rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist per E-Mail auf die bevorstehende Löschung hin.

(3) Nach Ablauf der Frist löscht der Anbieter die Daten des Kunden vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungs- und Buchungsdaten bewahrt der Anbieter für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Löschung bereits früher.

§ 18 Mängelansprüche

(1) Für die Überlassung der Software auf Zeit gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. § 19 bleibt unberührt.

(3) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Software gilt nicht als mangelhaft, wenn eine Abweichung auf einer vom Kunden zu verantwortenden Nutzung, auf Eingriffen Dritter oder auf der Infrastruktur des Kunden beruht.

(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehbarkeit möglich ist.

§ 19 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt begrenzt, insgesamt jedoch auf diesen Betrag für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen durch; dies entbindet den Kunden nicht davon, für ihn besonders wichtige Daten zusätzlich zu exportieren.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 20 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.

§ 21 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder an eine Weiterentwicklung der Software anzupassen, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht sowie auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 22 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Dies gilt über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, der empfangenden Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.

(3) Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, derzeit Rüsselsheim am Main. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(6) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 3. August 2026