Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von RESCURA
Stand: 22. September 2026 · Version 2.0.0
Anbieter: RESCURA Systems GmbH, Astheimer Straße 31, 65428 Rüsselsheim am Main, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Wörl und Heiko Hahnenstein. Handelsregister: Amtsgericht Darmstadt, HRB 109948. USt-IdNr.: DE465513976.
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der RESCURA Systems GmbH („Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform RESCURA („Plattform"), bestehend aus der Web-Anwendung, den mobilen Apps für iOS und Android sowie den zugehörigen Schnittstellen.
(2) Der Anbieter bietet die Plattform ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie eingetragenen Vereinen und sonstigen Organisationen an, die die Plattform im Rahmen ihrer beruflichen, gewerblichen oder satzungsmäßigen Tätigkeit nutzen („Kunde"). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er zu dem genannten Kundenkreis gehört.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV"). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(5) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit sie nicht nach § 19 wirksam geändert werden.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Die Plattform dient der Einsatz-, Dienst- und Schichtplanung, der Verwaltung von Mitgliedern, Qualifikationen, Fahrzeugen und Material, der Zeiterfassung, der Kommunikation innerhalb der Organisation sowie der Dokumentation von Einsätzen.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (rescura.app) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sowie aus dem gewählten Tarif. Eigenschaften, die dort nicht beschrieben sind, schuldet der Anbieter nicht. Produktankündigungen, Roadmaps und Vorschauen sind unverbindlich.
(3) Übergabepunkt für die Leistungen ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Verbindung des Kunden zum Übergabepunkt, seine Endgeräte und seine eigene IT-Infrastruktur sind nicht Gegenstand der Leistung.
(4) Die Plattform ist ein Planungs- und Dokumentationswerkzeug. Die fachliche Verantwortung für Einsatzentscheidungen, Personalbesetzung, Einhaltung von Arbeitszeit-, Ruhezeit- und Qualifikationsvorgaben sowie für die Richtigkeit erfasster Inhalte liegt beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Einsatzerfolg oder dafür, dass die vom Kunden hinterlegten Regeln fachlich oder rechtlich ausreichend sind.
(5) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern oder verbessern und technische Verfahren anpassen, soweit die vertraglich geschuldeten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die Entfernung von Kernfunktionen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
(6) Der Anbieter darf Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt insoweit der AVV.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Vertretung
(1) Die Darstellung der Plattform auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss der Registrierung oder durch Buchung eines Tarifs ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch Freischaltung des Zugangs oder durch Bestätigung in Textform annimmt.
(2) Die Registrierung erfolgt durch eine natürliche Person, die für den Kunden handelt („Inhaber"). Diese Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Der Kunde muss sich das Handeln des Inhabers zurechnen lassen.
(3) Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben und hält sie aktuell, insbesondere Name, Anschrift, Rechnungs- und Kontaktdaten. Der Anbieter darf die Angaben in geeigneter Weise überprüfen und die Freischaltung bis zur Prüfung zurückstellen.
(4) Der Anbieter kann den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Zugehörigkeit zum Kundenkreis nach § 1 Abs. 2 bestehen.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase von 14 Tagen mit bis zu 50 Nutzerplätzen einräumen. Die Testphase beginnt mit der Freischaltung und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zahlungsdaten werden für die Testphase nicht erhoben.
(2) Je Organisation ist eine Testphase möglich. Die mehrfache Registrierung derselben Organisation zur Verlängerung der Testphase ist unzulässig.
(3) In der Testphase gelten die Verfügbarkeitszusage nach § 13 und die Support-Regelung nach § 14 nicht. Die Plattform wird in der Testphase ohne Gewähr für Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit bereitgestellt; die Haftung richtet sich nach § 18.
(4) Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird der Zugang gesperrt. Die in der Testphase eingegebenen Daten bewahrt der Anbieter für 90 Tage nach Ende der Testphase auf und stellt sie bei einer Buchung innerhalb dieses Zeitraums wieder bereit. Spätestens 14 Tage vor der endgültigen Löschung informiert der Anbieter den Inhaber per E-Mail. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Der Anbieter kann eine Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden und den Testzugang sperren oder löschen. Dies gilt insbesondere, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Zugang von einem Wettbewerber des Anbieters oder in dessen Auftrag genutzt wird, dass die Plattform ausgeforscht, nachgebaut oder zu anderen Zwecken als der Prüfung für den eigenen Einsatz genutzt wird, oder dass Angaben bei der Registrierung unzutreffend sind. Ansprüche des Kunden entstehen daraus nicht.
(6) Der Kunde ist auch in der Testphase an diese AGB und den AVV gebunden.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzerkonten
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im Umfang des gebuchten Tarifs für eigene organisatorische Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte, etwa als Dienstleister für andere Organisationen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Der Kunde legt für seine Mitglieder, Mitarbeiter und sonstigen Berechtigten („Nutzer") Nutzerkonten an oder lädt sie ein. Nutzerkonten sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die Nutzungsordnung für Nutzer der Plattform einhalten. Handlungen der Nutzer werden dem Kunden zugerechnet.
(4) Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, dekompilieren, zurückentwickeln oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Untersagt ist insbesondere die Nutzung der Plattform zur Analyse für die Entwicklung, den Vertrieb oder die Bewerbung eines konkurrierenden Produkts sowie die Einräumung des Zugangs an Wettbewerber des Anbieters. Die Nutzung über andere Zugänge als die vom Anbieter bereitgestellten Anwendungen und dokumentierten Schnittstellen ist unzulässig. Automatisierte Zugriffe, die den Betrieb beeinträchtigen, sind untersagt.
(5) Die Apps werden über den Apple App Store und Google Play bereitgestellt. Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Store-Betreiber gelten ergänzend für den Bezug der App; die Store-Betreiber sind nicht Vertragspartei und übernehmen keine Support- oder Gewährleistungspflichten für die Plattform.
(6) Alle Rechte an der Plattform, ihren Inhalten, Marken und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält keine Rechte, die über Abs. 1 hinausgehen.
§ 6 Nutzerplätze
(1) Der Tarif umfasst eine bestimmte Anzahl von Nutzerplätzen. Als belegt zählen alle aktiven und gesperrten Nutzerkonten der Organisation sowie offene Einladungen. Externe Kräfte nach § 8, die über einen Freigabelink ohne eigenes Nutzerkonto teilnehmen, belegen keinen Nutzerplatz.
(2) Zusätzliche Nutzerplätze können in Blöcken von jeweils 50 Plätzen gebucht werden. Die Erhöhung wird sofort wirksam und anteilig für die laufende Abrechnungsperiode berechnet. Eine Reduzierung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam.
(3) Überschreitet die Zahl belegter Plätze das gebuchte Kontingent, kann der Anbieter das Anlegen weiterer Nutzer sperren, bis der Kunde Plätze hinzubucht oder Nutzer entfernt. Bereits angelegte Nutzer bleiben nutzbar.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer in der Plattform speichern oder über sie übermitteln („Kundendaten"). Er stellt sicher, dass Kundendaten keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Kundendaten. Er stellt sicher, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Nutzer und Dritter eine Rechtsgrundlage besteht und die Betroffenen informiert sind. Dies gilt insbesondere für besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, etwa Tauglichkeits- und Gesundheitsnachweise, Angaben in Vorfall- und Einsatzberichten sowie Daten zu Patienten oder betreuten Personen. Der Kunde nutzt die entsprechenden Funktionen nur, wenn er die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat.
(3) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sicher auf, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und verpflichtet seine Nutzer entsprechend. Kalender-Feed-Adressen, Freigabelinks und ähnliche Zugriffsschlüssel behandelt der Kunde wie Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und veranlasst die Sperrung oder Erneuerung der betroffenen Zugänge.
(4) Der Kunde stellt die Nutzungsvoraussetzungen auf seiner Seite sicher: aktuelle Browser, unterstützte Betriebssystemversionen für die Apps und eine ausreichende Internetverbindung.
(5) Der Kunde nutzt die Plattform nicht, um rechtswidrige, beleidigende oder diskriminierende Inhalte zu verbreiten, Schadsoftware einzubringen, den Betrieb zu stören oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen.
(6) Der Kunde sichert Kundendaten, die er außerhalb der Plattform benötigt, regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen. Die Sicherungen des Anbieters nach § 13 Abs. 5 dienen der Wiederherstellung des Betriebs, nicht der Archivierung einzelner Datensätze für den Kunden.
(7) Verstößt der Kunde oder ein Nutzer gegen diese Pflichten, kann der Anbieter nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe betroffene Inhalte sperren oder entfernen und den Zugang einzelner Nutzer sperren.
(8) Stellt der Anbieter fest oder bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass über die Plattform rechtswidrige Handlungen begangen werden, Inhalte strafbar sind, die Sicherheit der Plattform oder Dritter gefährdet ist oder die Plattform entgegen § 5 Abs. 4 zur Ausforschung genutzt wird, darf der Anbieter den betroffenen Zugang oder den gesamten Kundenzugang ohne vorherige Aufforderung sofort deaktivieren und Beweismittel sichern. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Deaktivierung und den Grund, soweit gesetzliche Vorschriften oder laufende Ermittlungen dem nicht entgegenstehen, und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 12 Abs. 3 bleibt unberührt.
(9) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf einer Verletzung von Abs. 1 oder 2 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat.
§ 8 Externe Kräfte und Freigaben an Partnerorganisationen
(1) Der Kunde kann einzelne Einsatzpositionen für Partnerorganisationen oder externe Kräfte freigeben. Externe Kräfte nehmen über einen Freigabelink teil und benötigen kein Nutzerkonto beim Kunden.
(2) Der Kunde entscheidet allein über Auswahl und Umfang der Freigaben, über die Weitergabe der Freigabelinks und über die Rechtmäßigkeit der Einbindung externer Kräfte, einschließlich der datenschutzrechtlichen Beziehung zur Partnerorganisation.
(3) Freigaben sind zeitlich befristet und können vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Kontaktdaten externer Kräfte werden nach Ende des jeweiligen Einsatzes automatisiert gelöscht, soweit sie nicht in Einsatzdokumentation überführt wurden, die der Kunde weiterhin verantwortet.
§ 9 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des gewählten Tarifs gemäß Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird je Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) im Voraus fällig. Erhöhungen der Nutzerplätze innerhalb einer Periode werden anteilig für die verbleibende Periode berechnet und sofort fällig.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zur Verfügung stehen die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Kreditkarte und SEPA-Lastschrift. Bei SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde den Anbieter, fällige Beträge einzuziehen; die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde stellt die Deckung des Kontos sicher; Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und gelten mit Bereitstellung in der Plattform oder Versand an die hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse als zugegangen.
(5) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Unterbleibt eine fristgerechte Einwendung, gilt die Rechnung als anerkannt; der Anbieter weist in der Rechnung auf diese Folge hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Zahlungsverzug und Sperrung
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale.
(2) Bleibt eine Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit aus, darf der Anbieter den Zugang zur Plattform sperren, nachdem er den Kunden mindestens sieben Tage vorher unter Hinweis auf die drohende Sperrung in Textform gemahnt hat. Während der Sperrung bleiben die Daten erhalten; die Vergütungspflicht besteht fort.
(3) Bleibt eine Zahlung 30 Tage nach Fälligkeit aus, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. § 17 gilt entsprechend.
(4) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Kunde alle fälligen Beträge beglichen hat.
§ 11 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Preise für laufende Verträge ändern, um Änderungen der Gesamtkosten (insbesondere Hosting, Personal, Lizenzen, Zahlungsabwicklung) oder des Leistungsumfangs auszugleichen. Die Änderung darf nicht zur Erzielung zusätzlichen Gewinns dienen; Kostensenkungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
(2) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie werden frühestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode nach Fristablauf wirksam. Eine Erhöhung ist auf 10 % je Kalenderjahr begrenzt; darüber hinausgehende Anpassungen bedürfen einer Vereinbarung.
(3) Der Kunde kann einer Preisänderung bis zu ihrem Wirksamwerden widersprechen und den Vertrag zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Auf das Kündigungsrecht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde nicht, gilt der geänderte Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
(4) Bucht der Kunde einen neuen Tarif oder zusätzliche Nutzerplätze, gilt der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preis.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung ist in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Plattform zu erklären. Bereits gezahlte Vergütung für die laufende Periode wird nicht erstattet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentlich gegen § 7 verstößt, wenn ein Fall des § 7 Abs. 8 vorliegt, wenn der Kunde oder ein von ihm eingesetzter Nutzer Wettbewerber des Anbieters ist oder für einen solchen handelt, mit der Zahlung nach § 10 Abs. 3 in Verzug ist oder falsche Angaben zur Zugehörigkeit zum Kundenkreis gemacht hat. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn der Anbieter die Verfügbarkeit nach § 13 in zwei aufeinanderfolgenden Monaten wesentlich unterschreitet und Abhilfe nach schriftlicher Aufforderung ausbleibt.
(4) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Für die Rückgabe und Löschung der Kundendaten gilt § 17.
§ 13 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt von 99 % im Monatsmittel. Die Plattform gilt als verfügbar, wenn ihre Kernfunktionen (Anmeldung, Einsicht und Bearbeitung von Einsätzen, Diensten und Zuweisungen) nutzbar sind.
(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben unberücksichtigt:
- geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wurden und in der Regel außerhalb der Zeit von 7 bis 22 Uhr durchgeführt werden, bis zu insgesamt acht Stunden im Monat,
- unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung schwerwiegender Störungen,
- Ausfälle durch höhere Gewalt, Angriffe Dritter (etwa DDoS) trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Störungen bei Internetanbietern oder in Infrastruktur außerhalb des Übergabepunkts,
- Ausfälle, die auf Handlungen des Kunden, seiner Nutzer oder seiner Infrastruktur beruhen.
(3) Störungen meldet der Kunde in Textform an support@rescura.app. Der Anbieter beginnt mit der Störungsbeseitigung innerhalb der Supportzeiten nach § 14 in angemessener Frist.
(4) Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend beschränken, wenn dies zum Schutz der Plattform, der Kundendaten oder Dritter erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
(5) Der Anbieter sichert Datenbank und Dateispeicher der Plattform mehrmals täglich und bewahrt Sicherungen verschlüsselt an einem vom Produktivsystem getrennten Ort auf. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV.
§ 14 Support
(1) Der Anbieter leistet Support per E-Mail an support@rescura.app sowie über die Support-Funktion der Plattform. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher und hessischer Feiertage.
(2) Der Anbieter bemüht sich, Anfragen innerhalb eines Werktags zu beantworten. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
(3) Der Support umfasst Hilfe bei der Nutzung der Plattform und die Behebung von Störungen. Nicht umfasst sind Schulungen, Einrichtung, Datenmigration und individuelle Anpassungen; hierfür gilt § 15.
§ 15 Einrichtungs- und Schulungsleistungen
(1) Einrichtungs-, Migrations- und Schulungspakete („Onboarding-Leistungen") sind nicht Bestandteil des Tarifs und werden gesondert beauftragt. Inhalt und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Onboarding-Leistungen werden nach Erbringung in Rechnung gestellt. Bei Leistungen vor Ort trägt der Kunde die im Angebot ausgewiesenen Reisekosten.
(3) Der Kunde wirkt bei Onboarding-Leistungen mit, indem er die benötigten Daten, Ansprechpartner und Termine rechtzeitig bereitstellt. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Nutzungsdaten
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in den Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO nach Weisung des Kunden. Die Parteien schließen hierzu den AVV, den der Kunde bei der Registrierung annimmt und der jederzeit unter rescura.app/avv abrufbar ist.
(2) Personenbezogene Daten des Kunden und des Inhabers, die der Anbieter zur Vertragsdurchführung benötigt (Vertrags-, Rechnungs- und Kontaktdaten), verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter rescura.app/datenschutz.
(3) Der Anbieter darf technische Nutzungsdaten der Plattform (etwa Aufrufzahlen, genutzte Funktionen, Anmeldehäufigkeit, Fehlerprotokolle) in anonymisierter oder aggregierter Form erheben und verwenden, um die Plattform zu betreiben, abzusichern, weiterzuentwickeln und den Kunden bei der Nutzung zu unterstützen. Ein Rückschluss auf einzelne Nutzer ist in aggregierten Auswertungen ausgeschlossen. Soweit hierfür personenbezogene Daten einzelner Nutzer verarbeitet werden, geschieht dies im Rahmen des AVV oder der Datenschutzerklärung.
§ 17 Datenrückgabe und Löschung
(1) Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Plattform in gängigen Formaten (insbesondere CSV und PDF) abrufen.
(2) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Kundendaten 90 Tage zum Export bereit; der Zugang wird in dieser Zeit auf den Export beschränkt. Der Anbieter weist den Inhaber vor Ablauf der Frist per E-Mail auf die bevorstehende Löschung hin.
(3) Nach Ablauf der Frist löscht der Anbieter die Kundendaten einschließlich der Sicherungskopien im Rahmen der regulären Sicherungszyklen, spätestens jedoch innerhalb weiterer 90 Tage. Ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aufbewahren muss; diese werden für die weitere Verarbeitung gesperrt.
(4) Auf Wunsch bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.
§ 18 Mängelansprüche und Haftung
(1) Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau wie möglich.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt jedoch je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Abs. 2 und 3 nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter nach § 13 Abs. 5 erforderlich ist.
(5) Für Schäden, die dem Kunden durch Handlungen seiner Nutzer, durch fehlerhafte Kundendaten oder durch die fachliche Anwendung der Planungsergebnisse (§ 2 Abs. 4) entstehen, haftet der Anbieter nicht.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2.
(8) Ereignisse höherer Gewalt, die eine Partei an der Leistung hindern (etwa Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen), befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 19 Vertraulichkeit und Änderungen dieser AGB
(1) Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag über die jeweils andere Partei erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Kundendaten unterliegen zusätzlich dem AVV.
(2) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche Vorgaben, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots anzupassen, und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind hierüber nicht möglich; für Preise gilt § 11.
(3) Änderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und stellt den geänderten Text bereit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(4) Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Anbieter kann in diesem Fall den Vertrag ordentlich nach § 12 Abs. 2 kündigen.
(5) Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen, werden ohne Ankündigung wirksam.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, der die Plattform fortführt; er kündigt dies mindestens vier Wochen vorher an, und der Kunde kann zum Übergang außerordentlich kündigen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand: 22. September 2026 · Version 2.0.0